FAQ: Wo & wie unterschreiben

Wo und wie kann ich unterschreiben?

Das Volksbegehren Demokratie jetzt! liegt vom 15. – 22. April zum Unterschreiben in allen Gemeinde- und Bezirksämtern österreichweit auf!

Wie kann ich das Volksbegehren Demokratie jetzt! unterstützen?

Gehen Sie im Laufe der Eintragungswoche (15.- 22. April) während der Eintragungszeiten in das für Sie zuständige Eintragungslokal (Ihr Hauptwohnsitz-Bezirks- oder Gemeindeamt). Geben Sie vor der Eintragungsbehörde Namen und Adresse an und und weisen Sie Ihre Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis aus (z.B. Pass, Führerschein, nicht jedoch der Meldezettel).

Anschließend tragen Sie bitte in die Eintragungsliste für das Volksbegehren Demokratie jetzt! folgendes ein:

* Vorname, Nachname
* Geburtsdatum
* Unterschrift

Die genauen Eintragungszeiten erfragen Sie bitte auf Ihrem Bezirks- oder Gemeindeamt!

Ich habe letztes Jahr bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben. Darf/muss ich jetzt noch einmal unterschreiben?

Wenn Sie im Vorjahr schon eine Unterstützungserklärung für das Volksbegehren Demokratie jetzt! abgegeben haben, brauchen Sie nicht mehr zu unterschreiben. Ihre Stimme wird bereits dazu gezählt.

Wer ist stimmberechtigt?

Personen mit: Hauptwohnsitz in Österreich, vollendetem 16. Lebensjahr, Österreichischer Staatsbürgerschaft

Ich bin in der Eintragungswoche nicht in meiner Hauptwohnsitzgemeinde. Wo kann ich unterschreiben?

Wenn Sie sich zwischen 15. und 22. April nicht an ihrem Hauptwohnsitz aufhalten, können Sie das Volksbegehren auch mit einer Stimmkarte auf jedem beliebigem Gemeinde- oder Bezirksamt in Österreich unterzeichnen.

Die Beantragung der Stimmkarte ist jederzeit möglich!

Die Unterschrift für das Volksbegehren – mit oder ohne Stimmkarte – kann allerdings ausschließlich in der Woche vom 15. bis 22. April geleistet werden.

Achtung: Eine Eintragung vom Ausland aus – wie bei Wahlen – ist leider nicht möglich.

Wie bekomme ich die Stimmkarte?

Beantragen Sie beim Gemeinde- bzw. Bezirksamt Ihres Hauptwohnsitzes mündlich oder schriftlich (auch per Fax oder, falls bei der Gemeinde vorhanden, auch per E-Mail oder auf der Gemeinde-Homepage) die Ausstellung der Stimmkarte. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Beim mündlichen Antrag brauchen Sie zur Feststellung Ihrer Identität einen amtlichen Lichtbildausweis. Beim schriftlichen Antrag kann Ihre Identität auch auf andere Weise nachgewiesen werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie für jedes weitere aktuelle Volksbegehren eine eigene Stimmkarte beantragen müssen!

Ich bin bettlägerig/körperlich eingeschränkt/im Krankenhaus/lebe im Seniorenheim und kann deshalb in der Eintragungswoche nicht im Eintragungslokal meiner Gemeinde erscheinen. Kann ich das Volksbegehren dennoch unterstützen?

Ja, Sie können auf ihren Wunsch von einer mobilen Eintragungsbehörde besucht werden. Den Besuch einer mobilen Eintragungsbehörde können Sie schriftlich oder mündlich bei Ihrer Gemeinde anfordern. Um Ihre Unterschrift vor der mobilen Eintragungsbehörde leisten zu können, benötigen Sie darüber hinaus eine Stimmkarte, die Sie schriftlich bis spätestens zum 4. Tag vor dem letzten Eintragungstag oder mündlich bis zum 2. Tag vor dem letzten Eintragungstag, 12.00 Uhr, bei Ihrer Gemeinde beantragen können. Ebenfalls bis zum 2. Tag vor dem letzten Eintragungstag kann eine Stimmkarte schriftlich beantragt werden, wenn eine persönliche Übergabe an einen Bevollmächtigten des Antragstellers erfolgen kann.